Anmerkungen:
1) Berufsausbildungsverträge, die im Erfassungszeitraum neu abgeschlossen worden sind und bis zum 30.09. noch bestehen. Das Ausbildungsverhältnis muss nicht begonnen haben. Absolutwerte werden aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von drei gerundet.
2) Einschließlich Vorgänger: Bürokauffrau, Fachangestellte für Bürokommunikation, Kauffrau für Bürokommunikation.

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2016

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